Frauenärztin Dr. Gruber

Wahlarzt

Wahlarzt - was ist das? Was bedeutet das für mich?
        
Sie haben die Wahl!
        
Ein Wahlarzt steht in keinem Vertragsverhältnis mit den Krankenkassen. Sie erhalten nach der Konsultation eine ärztliche Honorarnote und reichen diese zur Kostenrückerstattung bei der zuständigen Krankenkassa ein. Die Höhe des Rückerstattungsbetrages hängt von der jeweiligen Versicherung ab und beträgt ca. 80% dessen, was ein Arzt mit Krankenkassenvertrag für Ihre Behandlung erhalten hätte.
        
Privatarzt- (Wahlarzt) Versicherung
Viele Versicherungen bieten sogenannte „Privatarzt-Versicherungen“ an. Diese übernehmen die Restkosten des Privatarzthonorares, nach Refundierung des Krankenkassenbetrages.
Bitte holen Sie weitere Informationen bei den diversen Versicherungsanbietern ein.
        
UNIQA Österreich
Merkur Versicherung AG
Allianz Österreich
Generali Österreich
Cigna
        
Links:
Ärztekammer Wien
Praxisplan der Ärztekammer für Wien
Österr. Gesundheitskasse
SVS
BVA
KFA